Effizientes Duschvergnügen für die Wärmewende: Der Showersave Fallrohrwärmetauscher
18. September 2023
Effizientes Duschvergnügen für die Wärmewende: Der Showersave Fallrohrwärmetauscher
18. September 2023

Duschwasserwärmerückgewinnung (DWHR) im GEG-Nachweis

Duschwasserwärmerückgewinnung (DWHR) im GEG-Nachweis für energetisch effiziente Gebäude

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 in Deutschland in Kraft und dient der Harmonisierung energetischer Standards für Neubauten und Bestandsgebäude. Es ersetzt vorherige Regelungen zur Energieeinsparung und erneuerbaren Energien im Gebäudesektor. Im Kontext des GEG sind verschiedene DIN-Normen relevant, darunter die bedeutende DIN V 18599. Diese Norm legt die Berechnung von Energieeinsparungen in Gebäuden fest und spielt eine entscheidende Rolle bei der energetischen Bilanzierung gemäß dem GEG.

Besonders relevant ist Teil 8 der Norm, der die Duschwasserwärmerückgewinnung (DWHR) einschließt. Durch die Berücksichtigung von DWHR im GEG-Nachweis können Bauherren von zinsvergünstigten Darlehen und Tilgungszuschüssen der KfW profitieren, um bestimmte Effizienzhaus-Stufen zu erreichen.

Verschiedene GEG-Nachweis-Softwareanbieter, darunter die Software von Dämmwerk, haben die Integration von DWHR bereits in ihre Systeme implementiert. Die Software erleichtert die Einbeziehung von DWHR in den GEG-Nachweis.

Wie wird die Duschwasserwärmerückgewinnung konkret in den GEG-Nachweis eingerechnet?

DWHR reduziert den Energieaufwand für die Trinkwarmwassererzeugung, wobei pauschal 65% des Gesamttrinkwarmwasserbedarfs in DIN V 18599 auf die Dusche entfallen. Die genaue Berechnung erfolgt anhand von Formeln in DIN V 18599 Teil 8 Abschnitt 6.4.10, wobei der Wirkungsgrad auf den Duschanteil angerechnet wird.

Die KfW-Effizienzhaus-Klassen, die den Energieeffizienzgrad definieren, sind entscheidend für Förderungen. Je nach gewünschter Sanierung fördert die KfW mit einem Kredit und Tilgungszuschuss. Hierbei gilt: Je höher die Effizienzstufe, desto höher der Tilgungszuschuss. Im Zusammenhang mit DWHR liegt der Anschaffungspreis inklusive Installation oft deutlich unter dem erreichbaren Tilgungszuschuss durch Energieeinsparungen.

Ein Beispiel verdeutlicht dies:

Ein Fallrohrwärmetauscher inklusive Installation kostet etwa 1000€. Durch den hohen Wirkungsgrad lässt sich allein durch die Wärmerückgewinnung im Duschwasser die KfW-Klasse um ca. 5% verbessern. Dies entspricht einem Zuschuss von 2000€ bei einer 5%igen Verbesserung. Ein lohnenswertes Investment, das nicht nur langfristige Einsparungen, sondern auch finanzielle Vorteile bietet.

Wer also eine Sanierung oder einen Neubau plant, sollte die Duschwasserwärmerückgewinnung in Betracht ziehen. Nicht nur im laufenden Betrieb spart man, sondern auch durch die Förderungen der KfW. Der Einbau eines Wärmerückgewinnungssystems kann somit kostenneutral durchgeführt werden – eine Win-Win-Situation für den Bauherrn und das Klima!

Interessieren Sie sich für Wärmerückgewinnung in Ihrem Haus? Sprechen Sie am besten mit einem anerkannten Energieberater über Ihr Vorhaben. Eine Förderung durch die KfW erfordert die Begleitung des Projekts durch einen anerkannten Energieberater. Energieberater in Ihrer Gegend finden Sie unter dem Link: Link zu Energieberatern.